Er habe vermutet, dass die Beschwerdeführer wieder etwas verlangen könnten, so das auch Herr H.________ abspringen würde (S. 5 Z. 141 ff.). Auf Frage, weshalb H.________ wohl keinen direkten Kontakt zu den Beschwerdeführern gewünscht habe, führte der Beschuldigte aus, die Bedingungen seien mit den Beschwerdeführern besprochen worden. H.________ habe das Datum zur Übernahme sogar in die Zukunft verschoben. Weshalb er keinen direkten Kontakt mit der Verkaufspartei gewünschte habe, wisse er (der Beschuldigte) auch nicht.