Er habe den Beschwerdeführern angeboten, sie könnten die Wohnung an Herrn K.________ verkaufen und weiter als Mieter dort wohnen, bis sie eine passende Immobilie gefunden hätten. Die Beschwerdeführer hätten ihm aber per E-Mail mitgeteilt, dass sie nicht verkaufen und Mieter sein wollten. Dann sei H.________ gekommen, welcher sehr unsicher gewesen sei, sich aber für einen Kauf der Wohnung in Q.________(Ortschaft) entschieden habe. Die Beschwerdeführer hätten in der Folge die (angepasste) Reservationsbestätigung nicht unterzeichnen wollen (S. S. 4 Z. 111 ff.).