_ bereits eingeräumt, da dieser sowieso vermieten wolle. Der Beschwerdeführer antwortete darauf, er könne den 1. August 2021 als Datum für den Übergang von Nutzen und Schaden anbieten. Sie seien offen, eine Möglichkeit für eine frühere Übertragung des Eigentums zu finden. Aus ihrer Sicht sei ein Gespräch zu dritt die einfachste Möglichkeit, um eine gute Lösung für alle zu finden. Es folgt darauf ein Einschreiben des Beschuldigten vom 16. Februar 2021, mit welchem er den Beschwerdeführern eine Frist von 5 Tagen setzte, um den Reservationsvertrag zu unterschreiben und zu retournieren.