Sie würden den Brief mit Datum vom 5. Februar 2021 zeitnah beantworten, einiges darin sei nicht richtig bzw. falsch und das Wichtigste unerwähnt. Der Beschwerdeführer 1 antwortete darauf am selben Tag, in der Reservationsvereinbarung seien Parameter festgelegt, welche nicht abgesprochen worden seien (Übergang von Nutzen/Schaden). Deshalb bitte er um eine (trilaterale) Telefonkonferenz bis zum 16. Februar 2021 zwischen den Parteien, um die Details zu besprechen. Am Folgetag (13. Februar 2021) antwortete der Beschuldigte, eine Telefonkonferenz könne er leider nicht einrichten.