_ unterzeichnet hätten. Sie seien nur an einem Verkauf interessiert, sofern sie gleichzeitig Aussicht auf eine Alternative hätten. Sie hätten mehrfach schriftlich und mündlich festgehalten, dass sie einen «Kauf/Verkauf Zug-um-Zug» wünschten. Sie forderten den Beschuldigten deshalb auf, künftige Interessenten vorgängig über dieses Anliegen explizit zu informieren. Sie hätten am 8. Januar 2021 ein interessantes Objekt besichtigt. Da sie aber vom Beschuldigten nicht über den Stand der Gespräche mit dem Interessenten informiert worden seien, hätten sie leider nicht termingerecht ein Angebot einreichen können.