5.3 Den Akten ist weiter ein Schreiben des Beschuldigten vom 29. Januar 2021 zu entnehmen, in welchem er mitteilt, es sei ihm gelungen, einen solventen Käufer zu finden. Er bat darum, die Reservationsvereinbarung und die Finanzierungsbestätigung innert 5 Tagen unterzeichnet zurückzusenden. Die Reservationsbestätigung bezog sich auf die Wohnung der Beschwerdeführer in Q.________(Ortschaft) und es wurde ein Kaufpreis von CHF 1'290.000.00 statuiert. Für den Zeitpunkt der beidseitigen Unterzeichnung der Reservationsvereinbarung war eine Akontozahlung /