Betreffend das Honorar wurde vereinbart: «Kommt infolge Nachweis oder Vermittlung durch den Beauftragten ein Vertrag über den Verkauf vom Objekt zustande, so leistet die Auftraggeberin dem Beauftragten ein Mäkler-Honorar von 3.0% (dreikomanull Prozent, inkl. MwSt.) des effektiv erzielten Kauf- Bzw. Verkaufspreises. Dieser Betrag ist fällig, wenn das Rechtsgeschäft infolge Nachweis oder infolge der Vermittlung des Beauftragten zustande gekommen ist.»