Gestützt auf den Verlauf der Verhandlungen bzw. das Verhalten der Beschwerdeführer sei es absolut verständlich, dass H.________ das Vertrauen bzw. das Interesse verloren habe. Im Übrigen hätten die Beschwerdeführer bereits zuvor den Verkauf der Liegenschaft an einen anderen Interessenten (Herrn K.________) verhindert, da sie den Kaufpreis nicht um CHF 30'000.00 hätten reduzieren wollen, obschon sie dies bei einem anderen Kunden angeboten hatten. Die Beschwerdeführer seien wohl nie ernsthaft an einem Verkauf der Liegenschaft interessiert gewesen. Sie versuchten nun lediglich mit allen Mitteln, die Auszahlung der Provision zu verhindern.