subjektiv von einer solchen ausgegangen, wie sich aus seiner Einvernahme vom 14. Oktober 2021 ergebe. Eine Reservationsvereinbarung ohne jegliche Kaufabsicht zu unterzeichnen und sich zeitgleich dem Risiko empfindlicher Haftungsfolgen auszusetzen, entbehre jeglichem gesunden Menschenverstand. Die persönlichen Beziehungen von H.________ mit dem Beschuldigten seien im Übrigen gemäss deren Aussagen rein geschäftlicher Natur. Gestützt auf den Verlauf der Verhandlungen bzw. das Verhalten der Beschwerdeführer sei es absolut verständlich, dass H.________ das Vertrauen bzw. das Interesse verloren habe.