Mit Schreiben vom 03.06.2021 erstatteten E.________ und C.________ Strafanzeige gegen A.________ wegen Widerhandlung gegen das UWG sowie evtl. Betrugs. Zur Begründung führten sie Folgendes aus: Im März 2020 hätten sie mit A.________ (Geschäftsführer der F.________) einen Maklervertrag abgeschlossen, mit dem Ziel ihre Eigentumswohnung an der G.________ (Strasse) in Q.________(Ortschaft) zu verkaufen, dies in der Absicht einer Zug-um-Zug-Transaktion mit einer zum Verkauf stehenden Liegenschaft in P.________ (Ortschaft). Der Maklervertrag sei auf ein Jahr befristet gewesen.