3 2.3 Beschwerdelegitimation Betrug Betreffend den vorgeworfenen Betrug zum Nachteil der Beschwerdeführer erscheinen die Beschwerdeführer 1+2 vorliegend unstrittig als Träger des geschützten Rechtsguts (ihres Vermögen) und mithin kraft ihrer Geschädigtenstellung bzw. Konstituierung als Privatkläger im Straf- sowie Zivilpunkt zur Beschwerde gegen die Einstellung legitimiert. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde kann in diesem Punkt eingetreten werden.