(Ortschaft) (inkl. Bild der Liegenschaften mit mehreren Attika-Wohnungen) auf der Internetseite der F.________ unter «verkaufte Objekte» in ihren wirtschaftlichen Interessen bedroht oder geschädigt sein könnten. Vorab waren sie durch das gerügte Verhalten als Kunden zu keinem Zeitpunkt in ihren wirtschaftlichen Interessen betroffen oder gefährdet, da sie naturgemäss wussten, dass der Beschuldigte ihre Wohnung in Q.________(Ortschaft) nicht erfolgreich vermittelt hat. Alsdann ist auch nicht einleuchtend, inwiefern ihnen diese Angabe als potentielle Verkäufer schaden könnte.