2 drücklich erklärt, sich am Strafverfahren als Straf- oder Zivilkläger zu beteiligen (Art. 118 Abs. 1 StPO). 2.2 Beschwerdelegitimation UWG-Widerhandlung In Zusammenhang mit der vorgeworfenen Verletzung von Art. 3 Abs. 1 Bst. b UWG ergibt sich die Geschädigten- bzw. Privatklägerstellung der Beschwerdeführer aus dem Strafantragsrecht (vgl. Art. 115 Abs. 2 StPO), welches in Art. 23 Abs. 2 UWG geregelt ist und sich nach der Berechtigung zur Erhebung einer Zivilklage gemäss Art. 9 und 10 UWG richtet.