(Ortschaft) zu den Akten. Mit Verfügung vom 2. November 2021 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, verwies die Zivilklage auf den Zivilweg, auferlegte die Verfahrenskosten dem Kanton Bern und sprach dem Beschuldigten, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, eine Entschädigung von CHF 2'511.95 zu. Hiergegen erhoben die Beschwerdeführer 1+2 am 10. November 2021 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit den Anträgen, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Strafuntersuchung sei weiterzuführen;