___ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Widerhandlung gegen das UWG, begangen im Mai 2021 zum Nachteil der Beschwerdeführer 1+2. Am 20. Oktober 2021 teilte die Staatsanwaltschaft den Abschluss der Ermittlungen mit, stellte die Einstellung des Verfahrens in Aussicht und setzte den Parteien Frist zur Stellung weiterer Beweisanträge. Die Beschwerdeführer 1+2 beantragten und begründeten die Weiterführung der Strafuntersuchung sowie die Zuerkennung eines bedingten Kauvertrags vom 5. Mai 2020 betreffend eine Liegenschaft in P.________ (Ortschaft) zu den Akten.