2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, werden zur Hälfte, ausmachend CHF 750.00, der Beschwerdeführerin 1 sowie zur Hälfte, ausmachend CHF 750.00, den Beschwerdeführern 2 und 3, Letzteren unter solidarischer Haftbarkeit, auferlegt. 3. Es werden keine Entschädigungen ausgerichtet.