Inwiefern und in welchem Ausmass der Ausfall von A.________ sel. der Grund für den entgangenen Gewinn und den Bewertungsverlust bei der Beschwerdeführerin 1 gewesen ist, muss folglich nicht weiter geprüft werden, weil sich diese Schäden der Beschwerdeführerin 1 nicht unmittelbar an das schädigende Ereignis ansch- 8 liessen, sondern es sich um indirekten Schaden handelt, der nicht im Strafverfahren zu entschädigen ist. Die Beschwerde ist abzuweisen.