7 4.5 Es wird weder behauptet noch belegt, dass die negative Publizität aufgrund des Strafverfahrens der Grund für die Vermögenseinbussen oder die Aufgabe der operativen Tätigkeit gewesen sei. Es wird auch nicht geltend gemacht bzw. beziffert und belegt, dass und inwiefern aufgrund des Strafverfahrens die Aufträge zurückgegangen sind. Auch bei allfälligen Vermögenseinbussen aufgrund von Kündigungen handelt es sich um eine mittelbare Folge und damit einen indirekten Schaden.