Es kann in diesem Zusammenhang auch auf das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern, Verwaltungsrechtliche Abteilung, 100.2019.416U vom 22. Dezember 2020 E. 3.2, 3.5 und 4.1, verwiesen werden. Der im Zusammenhang mit der Aufgabe des Geschäfts entstandene Schaden galt als indirekt verursacht und mittelbar entstanden, während die anlässlich der Durchsuchung beschlagnahmten und in der Folge zerstörten bzw. beschädigten Cannabispflanzen und -stecklinge bzw. Gerätschaften (15 Lampen und 15 Transformatoren mit durchtrennten Stromkabeln) als unmittelbar durch das Strafverfahren entstandene Schäden qualifiziert wurden.