Es handelt sich dabei um direkte Schäden, welche unmittelbar durch das Strafverfahren verursacht wurden. Die sich aus dem durch die Haft bedingten Ausfall von A.________ sel. ergebenden weiteren negativen Folgen für Dritte sind aber nur mittelbar durch das Strafverfahren versursacht und entstanden aufgrund der Beziehung zwischen A.________ sel. und der Beschwerdeführerin 1. Das Schadensereignis (Untersuchungshaft) führte zur Unmöglichkeit der Arbeitsverrichtung und das hatte Auswirkungen auf die Beschwerdeführerin 1.