Zusammengefasst wird geltend gemacht, dass die Untersuchungs- und Sicherheitshaft des Verstorbenen ursächlich für den der Beschwerdeführerin entgangenen Gewinn und den eingetretenen Bewertungsverlust gewesen ist. A.________ sel. habe aufgrund seines technischen Know-hows die zentrale Rolle im Unternehmen gespielt, sei Dreh- und Angelpunkt der Gesellschaft gewesen und habe nicht einfach ersetzt werden können. Die Belegschaft sei verunsichert gewesen und es sei zu Kündigungen gekommen. Die Ware habe auch nicht mehr den Qualitätsansprüchen der Kunden entsprochen.