sie können ihre Ansprüche im Rahmen des Strafprozesses geltend machen. Von Art. 434 StPO erfasst werden im Sinne einer Kausalhaftung nur die durch das Strafverfahren unmittelbar verursachten Schäden (Urteil des Bundesgerichts 6B_470/2019 vom 9. August 2019 E. 4.2 sowie E. 4.3.2 mit weiteren Hinweisen). Es wird ein enger Konnex zwischen Strafverfahren und Schaden gefordert (WEHRENBERG/FRANK, Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, 2. Aufl. 2014, N. 5 zu Art. 434 StPO).