b StPO beantragen. Das Regionalgericht hätte folglich auf die Entschädigungsforderungen der Beschwerdeführer 2 und 3 nicht eintreten dürfen, weil es an einer Prozessvoraussetzung fehlte. Im Ergebnis hat es den Beschwerdeführern 2 und 3 zu Recht keine solche Entschädigung zugesprochen. Die Beschwerde der Beschwerdeführer 2 und 3 ist abzuweisen.