Es geht um die Geltendmachung einer Forderung, welche nur den Parteien vorbehalten ist. Die Erben werden nicht Partei und gelten in diesem Zusammenhang auch nicht als unmittelbar betroffene Dritte. Im Beschluss der Beschwerdekammer BK 20 444 E. 7.3 ging es einzig um die Frage, ob der Nachlass mit Kosten belastet wird. Mit Blick auf die fehlende gesetzliche Grundlage sowie