Das Eintreten erfolgte mit Blick darauf, dass die Erben im Zusammenhang mit der beabsichtigten Einstellung beim Regionalgericht Entschädigungen geltend machten und insbesondere beantragten, die beschlagnahmten Gegenstände und Vermögenswerte an sie herauszugeben. Es wurde aber bereits zu diesem Zeitpunkt festgehalten, es sei fraglich, ob und inwiefern die Entschädigungsansprüche der Beschwerdeführer 2 und 3 überhaupt einer materiellen Prüfung zugänglich seien (E. 2.3).