Auf die formund fristgerechten Beschwerden ist einzutreten. Betreffend Entschädigungsbegehren der Beschwerdeführerin 1 geht es im Beschwerdeverfahren einzig noch um eine Entschädigung von insgesamt CHF 2'299'391.00, sich zusammensetzend aus CHF 1'509'392.00 für entgangenen Gewinn und CHF 790'000 für einen Bewertungsverlust. Die Verweigerung der Entschädigung für Verluste aus der Todesfallversicherung wurde nicht angefochten (vgl. Beschwerdeanträge und Z. 37 der Beschwerde).