und 3]) und verfügte die Vereinigung dieser Beschwerdeverfahren unter der Verfahrensnummer BK 21 508. Der Beschwerde wurde betreffend der mit Beschluss des Regionalgerichts vom 26. Oktober 2021 verfügten Löschung des DNA-Profils und der biometrischen erkennungsdienstlichen Daten die aufschiebende Wirkung erteilt. Zudem wurde Kenntnis davon gegeben, dass das Regionalgericht die amtlichen Akten PEN 20 125 (24 Ordner) inkl. 1 Couvert mit Festplatte und USB-Stick bei der Beschwerdekammer eingereicht hatte. Der Generalstaatsanwaltschaft und dem Regionalgericht wurde Gelegenheit gegeben, innert 20 Tagen eine Stellungnahme einzureichen.