Zusätzlich beantragten die Beschwerdeführer 2 und 3, die Dispositivziffern 17 und 18 (Löschung DNA- Profil und Löschung der biometrischen erkennungsdienstlichen Daten) des Beschlusses vom 26. Oktober 2021 seien erst nach endgültigem Abschluss des Beschwerdeverfahrens zu vollziehen. Mit Verfügung vom 18. November 2021 eröffnete der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) gestützt auf die Beschwerden ein Beschwerdeverfahren (BK 21 508 [Beschwerdeführerin 1] und BK 21 509+510 [Beschwerdeführer 2