sel. zuzusprechen; eventualiter sei die Sache in Gutheissung der Beschwerden an die Vorinstanz zur Neubeurteilung zurückzuweisen, unter Kostenund Entschädigungsfolge (zuzüglich Mehrwertsteuer) zu Lasten des Staates. Weiter stellten die Beschwerdeführerin 1 und die Beschwerdeführer 2 und 3 den prozessualen Antrag, die Beschwerden seien zu vereinigen. Zusätzlich beantragten die Beschwerdeführer 2 und 3, die Dispositivziffern 17 und 18 (Löschung DNA- Profil und Löschung der biometrischen erkennungsdienstlichen Daten) des Beschlusses vom 26. Oktober 2021 seien erst nach endgültigem Abschluss des Beschwerdeverfahrens zu vollziehen.