1. Mit Beschluss vom 26. Oktober 2021 stellte das Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht oder Vorinstanz) das Strafverfahren gegen A.________ sel. ein, verwies die Straf- und Zivilklagen auf den Zivilweg und legte die Nebenfolgen des Beschlusses fest. In diesem Zusammenhang wurde der antragstellenden Dritten, der B.________ AG, deren Verwaltungsrat und Geschäftsführer A.________ sel. war, sowie den Erben von A.________ sel., D.________ und E.________, keine Entschädigung zugesprochen (Dispositivziffern 8 und 9). Dagegen reichten die B.________ AG sowie D.__