Der Ausgang der Verfahren vor Bundesgericht ergibt daher zumindest Hinweise, ob den Beschlüssen überhaupt Verfahrensfehler zugrunde liegen. Zudem ist es – wie erwähnt – nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft oder der Beschwerdekammer die Urteile auf ihre materielle Richtigkeit zu überprüfen. Dass sich die Begründungen in den Entscheiden womöglich teilweise wiederholen, ist weder durch eine Rechtsverweigerung noch eine Parteilichkeit begründet, sondern scheint dem Umstand geschuldet zu sein, dass der Beschwerdeführer selbst immer wieder die gleiche pauschale Kritik vorbringt.