1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) nahm mit Verfügung vom 14. Oktober 2021 das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Amtsmissbrauchs, Ehrverletzung, einfacher Körperverletzung (Kränkung) sowie Rechtsverweigerung zum Nachteil des Straf- und Zivilklägers nicht an die Hand. Dagegen reichte der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 3. November 2021 «Verfügungsbeschwerde, Aufsichtsbeschwerde, Wiederherstellungs- und Revisionsgesuch, Anzeige und Genugtuungssowie Schadenersatzforderung» gegen die Staatsanwaltschaft ein.