8 schnittsbürger erhöhten Wahrscheinlichkeit für weitere Delikte der gemäss bundesgerichtlichen Rechtsprechung geforderten Schwere auszugehen. Bei der Körperverletzung handelt es sich um ein Delikt, welches potenziell anhand eines DNA-Profils abgeklärt werden kann. Folglich ist die angeordnete Zwangsmassnahme geeignet, mögliche künftige Delikte des Beschwerdeführers aufzuklären. Mildere Mittel, um das öffentliche Interesse – das Funktionieren der Strafrechtspflege – zu befriedigen, sind nicht ersichtlich.