7 gessätzen]) vorbestraft. Weiter kann den Akten entnommen werden, dass der Beschwerdeführer in der Vergangenheit auch wegen einer Tätlichkeit aufgefallen ist. So wurde er mit Strafbefehl O 20 5956 vom 9. Juli 2020 zu einer Busse von CHF 600.00 verurteilt, weil er einer Frau gefärbten Pfefferspray ins Gesicht gesprüht hatte, wobei sich diese Rötungen im Gesicht zugezogen hatte. In den Akten findet sich weiter ein Hinweis auf das Verfahren PEN 19 222, in welchem es ebenfalls zu einem Schuldspruch gekommen sein soll.