6 den, wie der Beschwerdeführer auf D.________ losgeht und diesen mit Schlägen eindeckt. Davon, dass er selber nicht geschlagen haben will, kann somit nicht gesprochen werden. Ausserdem soll gemäss Anzeigerapport eine Drittperson die Auseinandersetzung der Polizei gemeldet haben. Anhaltspunkte dafür, dass die Schilderungen von D.________ nicht dem Erlebten entsprechen, können den Akten nicht entnommen werden. Er schilderte die Vorkommnisse am Domizil des Beschwerdeführers detailliert und ohne den Beschwerdeführer unnötig zu belasten.