4 3.2 Der Beschwerdeführer führt in seiner Beschwerde aus, dass sich ein Mann (Anmerkung der Kammer: D.________) am Abend des 22. Oktober 2021 Zugang zum eingezäunten Vorhof/Vorgarten verschafft habe, wild gestikulierend zur Haustreppe gelangt sei und – nachdem er (der Beschwerdeführer) aus dem Haus gekommen sei – ihn unvermittelt verbal und körperlich angegangen sei. Er habe ihn vergeblich gebeten, sein Grundstück zu verlassen. Als der Mann immer wieder nach ihm gegriffen habe, um ihn zu schlagen, sei er (der Mann) unglücklich die Haustreppe hinuntergefallen.