sowie der abgefeuerten Schüsse oder Feuerwerkskörper bestehe eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass der Beschwerdeführer bereits früher tätlich auf Personen eingewirkt und diese beschimpft und bedroht habe oder dies in Zukunft tun könnte. Die Erfassung der Körpermerkmale würde in den genannten Fällen der Identifizierung der Täterschaft, die Abdrücke der Körpermerkmale und die Erstellung eines DNA-Profils dem Abgleich von am Tatort durch die Täterschaft zurückgelassenen Spuren dienen. Die angeordneten Massnahmen würden sich unter diesen Umständen als notwendig und verhältnismässig erweisen.