___ unvermittelt verbal und dann auch physisch – mit zahlreichen Schlägen und Fusstritten – angegriffen haben. Aus den Akten geht zudem hervor, dass es am 23. Oktober 2021 noch zu einer polizeilichen Intervention am Domizil des Beschwerdeführers gekommen ist, nachdem Nachbarn der Polizei mehrere Knalle gemeldet hatten. Ob es sich dabei um eine Schussabgabe oder um die Abfeuerung von Feuerwerkskörpern gehandelt hatte, stand im damaligen Zeitpunkt nicht fest. Der Beschwerdeführer wurde am 23. Oktober 2021 angehalten und mittels fürsorgerischen Freiheitsentzugs in die Psychiatrieklinik J.________ verbracht. Gegenüber den Polizeibeamten soll er angegeben haben, dass er geschossen habe.