Mit Eingabe vom 3. Februar 2022 wandte sich der Beschwerdeführer und seine Familie an die Beschwerdekammer (Eingang Beschwerdekammer: 14. Februar 2022). Mit dieser ersuchten sie u.a. um Herausgabe der anlässlich der Hausdurchsuchung vom 23. Oktober 2021 sichergestellten Gegenstände.