___ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 4. November 2021 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde. Am 10. November 2021 wurden ein Beschwerdeverfahren eröffnet und der Beschwerde die aufschiebende Wirkung erteilt. Gleichzeitig ersuchte die Verfahrensleitung die Staatsanwaltschaft, der Beschwerdekammer die verfahrensrelevanten Akten (inkl. Anzeigerapport) zu übermitteln. Diese stellte der Beschwerdekammer die Verfahrensakten O 21 11533 am 12. November 2021 zu, worauf der Schriftenwechsel eröffnet wurde.