1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) ermittelt gegen A.________ wegen einfacher Körperverletzung etc. Mit Verfügung vom 26. Oktober 2021 ordnete sie die erkennungsdienstliche Erfassung des Beschwerdeführers inkl. Abnahme eines Wangenschleimhautabstrichs sowie die Erstellung eines DNA-Profils an. Dagegen erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 4. November 2021 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde.