4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - dem Regionalgericht Bern-Mittelland, a.o. Gerichtspräsidentin Steffen (mit den Akten – per Einschreiben) - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Verfahrensleiterin Schlegel (per Kurier) Bern, 2. Februar 2022 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: