SR 818.101), wonach der Bundesrat nach Anhörung der Kantone Massnahmen gegenüber einzelnen Personen und gegenüber der Bevölkerung anordnen kann. Diese Bestimmungen gelten auch für die Straf- und Zivilgerichte des Kantons Berns. Entsprechend erliess die Geschäftsleitung des Obergerichts des Kantons Bern das Dokument «Massnahmen im Umgang mit der Covid-19-Pandemie (Corona-Virus)» der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit des Kantons Bern (ZSG). Aus der für den fraglichen Zeitpunkt geltenden Version 10.0 Ziffer 6.5 geht hervor, dass jede Person in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Gesichtsmaske zu tragen hat.