2 Der Beschuldigte meldete sich an der Loge, wo er von den Mitarbeitenden der Loge auf die Maskenpflicht aufmerksam gemacht wurde. Um Einlass ins Gerichtsgebäude zu erhalten, hätte er eine Maske tragen müssen. Der Beschuldigte weigerte sich trotz mehrfacher Aufforderung, eine Gesichtsmaske zu tragen. Er konnte oder wollte kein Arztzeugnis einreichen, welches ihn von einer Maskentragepflicht befreien würde. Die a.o. Gerichtspräsidentin hat mit dem Beschuldigten im Eingangsbereich vor der Lodge [recte: Loge] das Gespräch gesucht.