3. Der Verfügung des Regionalgerichts vom 23. August 2021 ist zum Sachverhalt zu entnehmen was folgt: Der Beschuldigte wurde gehörig vorgeladen. Der Vorladung wurde standardgemäss das Blatt «Verhandlungsordnung während der Corona-Pandemie, besondere Lage» beigelegt, mit welchem die vorgeladenen Personen u.a. auf folgendes aufmerksam gemacht werden: «4. Es gilt eine allgemeine Maskentragpflicht für Personen über 12 Jahren.