tariat des Obergerichts die Eingabe mit Schreiben vom 4. November 2021 an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) weiterleitete. Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete am 26. November 2021 auf eine Stellungnahme. Das Regionalgericht liess sich innert Frist nicht vernehmen.