7 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit auf diese einzutreten ist. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Die amtliche Entschädigung für die Aufwendungen von Rechtsanwalt B.________ im Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgelegt. 4. Soweit weitergehend wird keine Entschädigung ausgerichtet.