__ vertreten werden zu wollen, ändert daran nichts. Gleiches gilt für seine später geäusserten Wechselwünsche, kann doch gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts das Vorschlagsrecht der beschuldigten Person im Prinzip nur einmal ausgeübt werden (Urteil des Bundesgerichts 1B_256/2018 vom 4. September 2018 E. 2.2 mit Hinweisen). Aktenkundig hat die Staatsanwaltschaft bereits am 9. Juli 2021 ein Gesuch des Beschwerdeführers um Wechsel der amtlichen Verteidigung abgewiesen. In der entsprechenden Verfügung wurde der Beschwerdeführer u.a. darauf hingewiesen, dass er kurz vor Ende der Hafteröffnung ausdrücklich erklärt habe, nun doch von Rechtsanwalt B._____