133 StPO). 4.2 Den Akten lässt sich entnehmen, dass der Beschwerdeführer zu Beginn der Hafteröffnung vom 9. Januar 2021 nicht mit der Einsetzung von Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Anwalt einverstanden gewesen ist und ausdrücklich Rechtsanwältin C.________ als amtliche Verteidigerin gewünscht hat (Protokoll