Gemäss der Stellungnahme von Rechtsanwalt B.________ vom 19. Oktober 2021 wäre er bereit, den Beschuldigten weiterhin zu vertreten. Er stelle sich jedoch dem Wunsch von Herrn A.________ nach einer anderen Vertretung nicht in den Weg. Im Übrigen verweist er auf seine Stellungnahme zum Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung vom 5. Juli 2021 und die Verfügung vom 9. Juli 2021.